Stellungnahme der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. vom 9.7.2020
Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Richter,
sehr geehrter MR Herr Otto,
sehr geehrter Herr Minister Laumann,
sehr geehrter Staatssekretär Heller,
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Stamp,
sehr geehrter Staatssekretär Bothe, sehr geehrte Frau Staatssekretärin Güler,
sehr geehrte Damen und Herren,
in Anbetracht der nur bis zum Dezember 2020 bewilligten Mittel für Schulsozialarbeit („Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets NRW“) und eines veralteten Erlasses Nr. 21-13 (2008) machen wir auf dringenden Entscheidungsbedarf aufmerksam:
Schulsozialarbeit leistet für Menschen in Zeiten von Corona weiterhin verlässliche Angebote.
Wie alle Berufsgruppen in Schule ist die Corona-Zeit auch für Schulsozialarbeiter*innen bei allen Trägern und in allen Schulformen damit verbunden, neue (digitale und datenschutzkonforme) Angebotsformate zu entwickeln, die den Aufträgen und Zielen von Schulsozialarbeit mit Blick auf junge Menschen und Familie im Bereich Schule und Jugendhilfe gerecht werden. Viele niedrigschwellige Kontaktangebote sind in der Corona-Zeit nicht gegeben, weshalb Schulsozialarbeiter*innen derzeit viele Brücke bauen, um mit Menschen in verbindlichen Beziehungen zu bleiben bzw. mit diesen in Kontakt zu treten.
Der Fokus ist dabei weiterhin auf die Bildungschancen, Bildung und Teilhabe, das Kindeswohl, die psychosoziale Beratung, die Bereitstellung von Hilfen und Unterstützung, Sicherungen von Anschlüssen, auf das soziale Miteinander, auf Demokratie- und Menschenrechtsbildung gerichtet.
Folgende Angebote (beispielhaft) bieten Schulsozialarbeiter*innen träger- und schulformübergreifend derzeit an bzw. folgende Aufgaben werden (ergänzend zu den Erlassen 21-13 Nr. 6 und Nr. 9) wahrgenommen:
- Bereitschaftstelefon
- Zusammenstellung von Erreichbarkeit und Kontaktdaten von außerschulischen Beratungsstellen/Anlaufstellen
- Telefonberatungen
- Videobasierte psychosoziale Beratungen
- Walk and Talk – Angebote (Jugendliche führen durch ihren Stadtteil; Gesprächsangebote mit der Möglichkeit Hilfen/Anlaufstellen aufzuzeigen)
- Unterstützung beim Erhalt von Unterrichtsmaterial bzw. beim digitalen Zugang
- Beratungspräsenz unter Beachtung der Hygienepläne an den Schulen
- Begleitung und Unterstützung bei Antragsverfahren (Bildung und Teilhabe, Eingliederungshilfen etc.)
- Teilnahme an Hilfeplangesprächen und Durchführung von Unterstützerkonferenzen
- Videobasierte Klassenzeiten zur Stärkung des Sozialen Miteinanders
- Fortbildung/Webinare und Supervision
- (Videobasierte) Netzwerkarbeit
- Notbetreuung in gemeinsamer Verantwortung mit dem Kollegium
- Risikoeinschätzungen zum Kindeswohl
- Konzeptarbeit
Wie alle Berufsgruppen in Schule hat die Schulsozialarbeit zunächst den Blick darauf gerichtet, dass die Arbeit den nun neuen Rahmenbedingungen in Gesellschaft und Schule mit Blick auf die gesundheitlichen Themen aller und unter der Beachtung der Hygienepläne in den jeweiligen System angepasst wird. Da die Verbandsarbeit von Schulsozialarbeit in NRW und auch bundesweit weiterhin weitestgehend ehrenamtlich organisiert ist, ist es verständlich, dass die Öffentlichkeitsarbeit und die berufspolitische Positionierung erst zeitversetzt erfolgen können.
Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges und spezifisches Handlungsfeld. In Zeiten von Corona zeigt sich, dass die Aufgaben der Schulsozialarbeit noch ansteigen. Damit verbunden steigt auch die Bedeutsamkeit von Schulsozialarbeit.
Insofern ist es notwendig und inzwischen unerlässlich, dass Schulsozialarbeit explizit in Schulgesetzen der Länder, in Erlassen, in der Sozialgesetzgebung des Bundes, in den Dienstordnungen der Träger und angepasst an das Tätigkeitsfeld benannt und verlässlich (finanziell) abgesichert wird.
Wir fordern Träger, Arbeitgeber und zuständige Minister*innen auf, zukünftig Schulsozialarbeit von Beginn an in öffentlichen Stellungnahmen und Erlassen mitzudenken und dabei die Expertise von Schulsozialarbeiter*innen einzubeziehen. Es ist nach 51 Jahren Schulsozialarbeit in NRW an der Zeit, dass Schulsozialarbeit gleichrangig zur Lehrerschaft als Berufsgruppe in und an Schule mitgedacht und berücksichtigt wird.
(hier verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum 15. Schulrechtsänderungsgesetz – siehe Anhang)
Wir als Schulsozialarbeiter*innen freuen uns, wenn neben der Lehrerschaft auch Schulsozialarbeiter*innen für die geleistete Arbeit gedankt wird, die in der herausfordernden Coronazeit geleistet wird.
Wir als Schulsozialarbeiter*innen freuen uns, dass inzwischen auch Schulsozialarbeiter*innen mitgedacht werden, wenn es um die Fürsorgeregelungen der Träger/Arbeitgeber im Hinblick auf die Risikogruppen auch in der Berufsgruppe der Schulsozialarbeiter*innen geht.
Wir als Schulsozialarbeiter*innen freuen uns, wenn bei der Wiederöffnung von Schule, auch die Angebote von Schulsozialarbeiter*innen zum Sozialen Miteinander, zur Persönlichkeitsstärkung, zur psychosozialen Begleitung/Beratung von Beginn an mitgedacht werden und sich der Alltag von Kindern und Jugendlichen in Schule ganzheitlich gestaltet. Wenn neben Unterricht/digitalen Lernen auch die Begleitung/Beratung sowie das soziale Miteinander sich im schulischen Konzept der Wiederöffnung an Schule wiederfinden.
Wir als Schulsozialarbeiter*innen freuen uns, wenn uns nicht nur Wertschätzung und Anerkennung für unsere Tätigkeit entgegengebracht wird, sondern wir entsprechend verlässlich finanzierte Arbeitsverhältnisse (unbefristet) und eine angemessene Tarifierung erhalten.
Wir als Schulsozialarbeiter*innen freuen uns, wenn Schulsozialarbeiter*innen mit ihren vielseitigen Aufgaben und Aufträgen und auf der Basis einer gemeinsamen Arbeitsplanung (Schulleitung, Schulsozialarbeit, Träger), wie dieser im Erlass 21-13 beschrieben ist, in den Konzepten zur Wiederöffnung der Schulen Berücksichtigung finden. – Eine alleinige Durchführung der Notbetreuung greift hier zur kurz. Eine bloße stundenplantechnische Einteilung von Schulsozialarbeit (um Personalmangel von Lehrkräften in Pausen und Notbetreuung auszugleichen) entspricht nicht dem Erlass. Schulsozialarbeiter*innen und gegebenenfalls auch Fachberatung Schulsozialarbeit/Kommunale Koordinierung Schulsozialarbeit sind in die Arbeitsplanung einzubeziehen, damit der vielseitige und umfassende Auftrag von Schulsozialarbeit gewährleistet bleibt.
Wir als Schulsozialarbeiter*innen freuen uns, wenn Schulsozialarbeiter*innen als Fachleute aktiv einbezogen werden und Fachaufsicht durch Schulsozialarbeiter*innen gesichert wird (personell und von Stundenkontingenten).
Wir als Schulsozialarbeiter*innen freuen uns, wenn gemeinsame Qualitätsstandards Schulsozialarbeit in Schule und Jugendhilfe vereinbart und umgesetzt werden, unabhängig von den jeweiligen Trägerschaften und Schulformen.
Wir als Schulsozialarbeiter*innen halten die zuvor benannten Aspekte in der fachlichen, interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit für selbstverständlich. Solche Qualitätsstandards sind die Voraussetzung für die Schulsozialarbeit ihrem gesellschaftlichen Auftrag für Kinder und Jugendliche und in Schule und Bildung gerecht zu werden. – Wir fordern alle Verantwortlichen in Politik, Schule, Jugendhilfe, Arbeit und Soziales dazu auf, entsprechend danach zu handeln und die Rahmenbedingungen zu schaffen!
Was können und müssen Sie politisch kurzfristig tun?
➔ Sichern Sie die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit (Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schule im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes NRW“) und berücksichtigen Sie dabei Lohnprogression sowie eine angemessene Tarifierung! Sorgen Sie dafür, dass „Soziale Arbeit an Schulen“/Schulsozialarbeit mit den notwendigen finanziellen Mitteln unbefristet ausgestattet wird. Hier darf es nicht zu finanziellen Kürzungen kommen. – Die vom Ministerium für Arbeit und Soziales verwalteten Mittel zur Finanzierung von Schulsozialarbeit (Bildung und Teilhabe in NRW) sind derzeit befristet bis Dezember 2020. – Hier ist akuter Entscheidungsbedarf!
- Diese Mittel dürfen einer angespannten Haushaltslage in Folge von Corona nicht zum Opfer fallen. Es ist an der Zeit, Schulsozialarbeiter*innen eine unbefristete Arbeitsperspektive zu geben, um Bildungschancen und das Kindeswohl von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen.
➔ Erarbeiten Sie zusammen mit der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. einen neuen Erlass Schulsozialarbeit mit dem Ziel der Zusammenführung von verschiedenen Finanzetats im Bereich der Schulsozialarbeit und nehmen Sie Schulsozialarbeit ins Schulgesetz NRW auf. Beides sollte sich an Qualitätsstandards von Schulsozialarbeit orientieren, damit allen Kindern und Jugendlichen der Zugang zur Schulsozialarbeit mit gleichem Standard ermöglicht wird. – Wir merken kritisch an, dass Schulsozialarbeiter*innen im Landesdienst auf der Grundlage eines Erlasses von 2008 arbeiten. Hier ist dringender Aktualisierungsbedarf geboten!
➔ Fordern Sie den Bund auf zusätzlich und ergänzend Schulsozialarbeit im SGB VIII als Pflichtaufgabe zu verankern.
➔ Berücksichtigen Sie das Handlungsfeld Schulsozialarbeit bei der Umsetzung des Digitalisierungspaktes an Schulen.