An
die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Hannelore Kraft
die Ministerin für Schule und Weiterbildung Frau Sylvia Löhrmann
den Minister für Arbeit , Integration und Soziales Herrn Guntram Schneider
den Städtetag NRW
den Landkreistag NRW
den Städte- und Gemeindebund NRW
mit der Bitte um Weiterleitung in den Verteiler der kreisfreien Städte und Kreise in NRW
Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für die Jahre 2015 bis 2017
Sehr geehrte Damen und Herren ,
die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW e.V. begrüßt grundsätzlich Ihre Einigung zur gemeinsamen Weiterfinanzierung der Stellen für Schulsozialarbeit, die derzeit noch aus den Mitteln des Bundes finanziert werden. Die Details Ihres Kompromisses führen aber sowohl bei uns als auch bei den Trägern der s.g. BuT-Stellen und bei den Fachkräften zu großen Irritationen. Hierzu trägt insbesondere die nachfolgende Formulierung bei, die in dem Rundschreiben des MAIS vom 28.11.2014 und in der Landtagsdrucksache 16/7600 vom 11.12.2014 veröffentlicht wurde:
„Dabei geht die Landesregierung von den tatsächlichen Bedürfnissen in den kreisfreien Städten und Kreisen aus, die sich in den Ergebnissen einer Abfrage der LAG Schulsozialarbeit NRW darstellen. Danach waren zum 30.06.2014 noch ca. 1500 Schulsozialarbeiter/innen beschäftigt. Eine Stelle wird mit 45.000 Euro p.a. veranschlagt. Hieraus folgt ein jährliches Gesamtbudget in Höhe von 67.5 Mio. Euro.“
Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:
- Für die Erfassung der „tatsächlichen Bedürfnisse in den kreisfreien Städten und Kreisen“ müssen alle Träger der BuT-Stellen verpflichtet werden, die Anzahl der noch finanzierten Stellen und der darauf beschäftigten Fachkräfte einer zentralen Datensammlung zu melden. Zur Durchsetzung einer solchen Maßnahme fehlen der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. die notwendigen Mittel. Deshalb ist unsere „Abfrage“ eine Schätzung, die auf den Berichten unserer Mitglieder in unseren Netzwerken basiert. Diese Schätzung berücksichtigt insbesondere drei Aspekte:
– Zum Stichtag 30.06.2014 waren bereits aufgrund auslaufender Fördermittel Stellen abgebaut und Fachkräfte gekündigt worden.
– Es gab Vakanzen, da Fachkräfte aufgrund der nicht geklärten Weiterfinanzierung präventiv zur Existenzsicherung in andere Arbeitsfelder gewechselt sind.
– Auf den Stellen sind auch zahlreiche Halbtagskräfte beschäftigt.
Unsere Schätzung und deren Begründung haben wir am 25.06.14 in einem Fachgespräch mit den Sprecherinnen der Landtagsfraktion der Grünen, Frau Siegrid Beer, Frau Dagmar Hanses, und Frau Grochowiak-Schmieding erörtert und gefordert, dass das Land unbedingt eine zentrale Erfassung der Schulsozialarbeit in NRW insgesamt veranlassen soll. - Die Berechnungsgrundlage von 45000 € p.a. pro Fachkraft ist falsch. Ein Blick in die Tariftabelle des Sozial- und Erziehungsdienstes im TVöD erklärt, dass diese Summe bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 11 Stufe 4 gerade einmal zur Finanzierung des Arbeitnehmerbruttos reicht. Addiert man die notwendigen Arbeitgeberanteile z.B. zur Sozialversicherung und die Kopfpauschalen u.a. für Fortbildung, ist eine Summe von mindestens 55.000,- € p.a. pro Fachkraft zu veranschlagen.
- Mit der Verabschiedung der „Duisburger Erklärung“ haben wir bereits bei unserer Gründung im November 2012 eine einheitliche, schulform- und trägerübergreifende Tarifierung alle Fachkräfte für Schulsozialarbeit gefordert. Darüber hinaus müssen in einem modernen Bildungssystem die Akteure in den multiprofessionellen Teams (Lehrkräfte, sonderpädagogische Lehrkräfte und Fachkräfte für Schulsozialarbeit) auf „Augenhöhe“ arbeiten können. Deshalb fordert die LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. eine Gleichstellung der pädagogischen Professionen, die sich u.a. in abgesicherten Anstellungsverhältnissen und einer gemeinsamen Tarifierung (mindestens TV-L E 12 bzw. TVöD S. u. E. S 16) wiederspiegeln muss.
In Ihrer Einigung sehen wir einen ersten, wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass Sie die offenen Fragen bei der Finanzierung kurzfristig lösen können, so dass keine weiteren Fachkräfte für Schulsozialarbeit in NRW gekündigt werden müssen. Wir wünschen uns darüber hinaus, dass Sie sich gemeinsam ein Vorbild an der Praxis der Schulsozialarbeit nehmen, die in ihrem Handeln und Wirken die unsinnige, politische Aufteilung in bundesfinanzierter BuT-Schulsozialarbeit, kommunal finanzierter Jugendsozialarbeit an Schulen und landesfinanzierter „Spezial“- und „Normal“-Schulsozialarbeit überwunden hat.
Den Kindern und Jugendlichen in NRW ist es egal, wer was zur Finanzierung der Fachkräfte beiträgt. Sie brauchen als Schülerinnen und Schüler für ihre individuelle Förderung Schulsozialarbeit an allen Schulen unseres Landes. Für diesen qualifizierten, flächendeckenden Ausbau professioneller Schulsozialarbeit werden wir uns auch in 2015 einsetzen.
i.A.
Wolfgang Foltin
Vorsitzender
LandesArbeitsGemeinschaft
Schulsozialarbeit NRW e.V.
Ahornweg 7
47624 Kevelaer
Telefon: 02832 975333 / Mobil: 0176 51442985
E-Mail: foltin@schulsozialarbeit-nrw.de / Internet: www.schulsozialarbeit-nrw.de