Der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW stellt im Hinblick auf die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit aus der auslaufenden Bundesförderung „Bildung und Teilhabe“ fest:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine „Zwischenfinanzierung“ von Schulsozialarbeit vorerst sichergestellt und ermöglicht es allen Kommunen Schulsozialarbeit fortzuführen.
Die Zwischenfinanzierung stellt ein Moratorium dar, damit die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung von Schulsozialarbeit in Deutschland geklärt werden kann.
Aus Sicht des Vorstandes der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW bleiben alle in der Verantwortung im Hinblick auf eine verlässliche Verankerung von Schulsozialarbeit.
Die Aufhebung des Kooperationsverbotes ist notwendig und sinnvoll!
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW weist darauf hin, dass alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Mittel für die Schulsozialarbeit beantragen können. Bei Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, ist eine Streckung der Mittel vorgesehen. Das MAIS hat entsprechend informiert und die Bezirksregierungen angewiesen.
Der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW fordert die Kommunen, die die vorhandenen Mittel des Landes nicht beantragen bzw. bisher nicht beantragt haben und somit die Angebote der Schulsozialarbeit nicht fortführen, auf, das vorhandene Informationsdefizit zu schließen.
Nur durch das verantwortungsvolle, überparteiliche und weitsichtige agieren aller Verantwortlichen/Entscheider, kann Schulsozialarbeit verlässlich wirksam werden!