Sehr geehrter Herr Dr. Reichel,
über den Landesverband Schulpsychologie ist uns der o.g. Entwurf zugeleitet worden. Er sieht als Zielgruppe für die Abordnungsstellen u.a. Fachkräfte für Schulsozialarbeit vor und befasst sich mit Aufgabenfeldern, die z.T. unter die Beauftragung der Fachkräfte für Schulsozialarbeit gemäß des Runderlasses des MSB von 2008 (21-13 Nr. 6) fallen. Als Berufsverband wünschen wir uns eine Mitwirkung gemäß § 77 SchulG.
Zum Erlassentwurf nehmen wir vor diesem Hintergrund wie folgt Stellung:
- Wir unterstützen vorbehaltlos die Stellungnahme der Verbände der Schulpsychologie vom 20.11.2018 – insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung der Berufsfelder und die dadurch nicht gewährleistete Fachaufsicht.
- Der Erlass zum Einsatz der Fachkräfte für Schulsozialarbeit (21-13 Nr.6) legt nachfolgende Aufgabenstellungen als Schwerpunkte fest:
1.4 Schulsozialarbeit soll wie die Jugendsozialarbeit insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Sie ist insbesondere ausgerichtet auf
– Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung vonLernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungensowie zu besonderen Begabungen
– Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenzvon Schülerinnen und Schülern.
Die Schulsozialarbeit sieht die Entwicklung von extremistischen Verhalten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Ausdruck von individuellen und/oder gesellschaftlichen Benachteiligungen. In Kooperation mit den Lehrkräften und außerschulischen Partnern begegnen sie diesen Entwicklungen und sich abzeichnenden, individuellen Gefährdungen mit gezielten Maßnahmen der Prävention und der Intervention – am Ort des Geschehens, also in den Schulen und deren sozialen Umfeld.
Die Schulsozialarbeit steuert dabei die Kooperation mit den externen Partnern und vertritt die Schulen in den agierenden Netzwerken (vgl. 21-13 Nr. 6 Abs. 4.1.). - Damit die Schulsozialarbeit diese Aufgaben wahrnehmen kann, muss sie entsprechend ausgestattet werden. Unsere Forderungen hierzu liegen dem Haus vor (Zukunftsmodell Schulsozialarbeit, Stellenschlüssel 1:150). Zur Umsetzung des Stellenbedarfes ist eine Bündelung aller Maßnahmen in der Schulsozialarbeit notwendig.
- Der neue Erlass schafft keine neuen Stellen, die Besetzung der Stellen erfolgt als Abordnung. Damit werden in den Schulen genau da personelle Lücken gerissen, wo die Fachkräfte vor Ort für die konkrete Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen unentbehrlich gebraucht werden.
- Bestehende Projekte zur Ausstiegsberatung z.B. bzgl. des Rechtsextremismus und des salafistischen Extremismus (NinA, Wegweiser) werden vom MKFFI und vom IM gefördert. Sie streben die Intensivierung der Kooperation mit den Schulen an und suchen dabei gerade den Kontakt zur Schulsozialarbeit als Brücke und Türöffner zu den einzelnen Standorten. Der Aufbau oder Ausbau von Parallelstrukturen ist zu vermeiden, der neue Erlass bewirkt hier genau das Gegenteil.
Wir lehnen die Einführung der neuen Stellen und den sie begründenden Erlass ab. Wir fordern die Landesregierung auf, die Schulsozialarbeit, die Schulpsychologie und die o.g. Projekte qualifiziert auszubauen. Damit sind die fachgerechten Präventionen und Interventionen aller Beteiligten abzusichern und zu vernetzen.
Für einen weiteren fachlichen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Foltin Dorle Mesch
1. Vorsitzender stellvertretende Vorsitzende