Nachfolgend findet sich die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW e.V.:
Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer, sehr geehrter Herr Staatssekretär Richter,
wir freuen uns, dass Sie Ihre Ankündigung umsetzen und die Tätigkeit multiprofessioneller Teams durch die Schaffung weiterer Stellen (MPT-Inklusion) stärken wollen. Die Prüfung des grundlegenden Erlasses hierzu wirft bei uns allerdings die Frage auf, ob Sie dieses Ziel mit der von Ihnen gewählten Auftragssetzung erreichen können. Wir befürchten, dass das neue Aufgabenprofil in der individuellen Förderung an den Schulen viele Irritationen verursachen wird. Damit werden unnötig wichtige Ressourcen gebunden, die mit einem gezielten Einsatz im qualifizierten Ausbau der Schulsozialarbeit wirkungsvoll genutzt werden könnten
Unsere nachfolgende Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz pädagogischer Fachkräfte:
In der Einleitung beauftragen Sie die anderen pädagogischen Fachkräfte, Lehrkräfte zu unterstützen bzw. mit Ihnen zu kooperieren. Unter „2. Einstellungen“ legen Sie fest, dass nicht nur Sozialpädagogen*innen und Sozialarbeiter*innen sondern auch Heilpädagogen*innen und Erzieher*innen mit Hochschulabschluss sowie Fachkräfte mit vergleichbaren Berufsausbildungen zum Einsatz kommen können. Im Inklusionskonzept sollen Aussagen zur Auftragsklärung der Fachkräfte getroffen werden. Unter „3. Arbeitsrechtliche Hinweise“ beauftragen Sie die Schulleitungen über die Verwendung der Fachkräfte zu entscheiden.
Das Inklusionskonzept wird in den Schulen derzeit i. d R mehrheitlich von den
(Regelschul-)Lehrkräften entwickelt. Das Wissen des Lehrpersonals und auch der Schulleitungen über die Expertise der o.g. Berufsgruppen ist aus unserer Erfahrung heraus gering. Folglich wissen Lehrkräfte und Schulleitungen nicht oder kaum, welche Fachkompetenzen die anderen pädagogischen Fachkräfte in die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen einbringen können.
Die anderen pädagogischen Fachkräfte müssen – in Analogie zum Erlass und zur Praxis in der Schulsozialarbeit – obligatorisch in die Entwicklung des Aufgabenprofils einbezogen werden. Nur so können ihre unterschiedlichen Fachkompetenzen zielführend genutzt werden.
Außerdem muss kategorisch ausgeschlossen werden, dass durch den unterrichtsnahen Einsatz der sonstigen pädagogischen Fachkräfte diese als „Hilfslehrkräfte“ (Unterstützung statt Kooperation) zum Einsatz kommen. Multiprofessionalität kann sich nur dort bilden bzw. entwickeln, wo die unterschiedlichen Professionen auf Augenhöhe miteinander kooperieren und sich gegenseitigin ihrem Wirken und Handeln unterstützen und beraten. Dafür müssen Ressourcen für feste Strukturen zur Kommunikation in der Teamarbeit geschaffen werden. Die sonstigen pädagogischen Fachkräfte müssen intern in professionelle Netzwerkstrukturen eingebunden werden. Hierzu fehlt im Erlass jeglicher Hinweis.
Auch außerhalb der Schule müssen die Fachkräfte in lokale und fachspezifische Netzwerke eingebunden werden. Auch hierzu gibt es im Erlass keinen Arbeitsauftrag.
In den Zielgruppen der Einstellungen wird die Beauftragung zu großen Irritationen führen. Einerseits ist das Aufgabenprofil an das Konzept der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase der Grundschulen angelehnt (unterrichtsnahe individuelle Förderung), andererseits dem Erlass für Schulsozialarbeit entnommen. Beide Profile in einem Auftrag zu vereinen, ist fachlich weder sinnvoll noch mit den Ressourcen einer halben Stelle (Einsatz an zwei Schulen möglich) umsetzbar.
Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer, sehr geehrter Herr Staatssekretär Richter,
in der vorliegenden Fassung ist der Erlass für die MPT-Stellen Inklusion nicht zielführend. Wir befürworten eine eindeutige Auftragssetzung und die Wahrung des Fachkräftegebotes (Sozialpädagogik/Sozialarbeit Diplompädagogik mit Schwerpunkt Sozialarbeit). Vorrangig sehen wir weiterhin die Notwendigkeit, die Schulsozialarbeit qualifiziert flächen- und bedarfsdeckend auszubauen. Hierzu wären die zusätzlichen 330 Stellen ein wichtiger weiterer Schritt.
Wir sind offen für die Frage, ob es in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen (Inklusion/Integration) sinnvoll sein kann, dass Modell der unterrichtsnahen, individuellen Förderung der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase der Grundschulen auf die Sek. 1 zu übertragen. Dieses Aufgabenfeld kann aber nur zusätzlich zur Schulsozialarbeit eingeführt und etabliert und muss von dieser trennscharf unterschieden werden.
Wie in der Schulsozialarbeit bedarf es hierfür fachlicher Qualitätsstandards, die eine bedarfsgerechte, flächendeckende Versorgung mit Personal, Ausstattung und Sachmitteln sicherstellt. Die Qualifikation muss auf die in der Schulsozialarbeit eingesetzten Fachgruppen begrenzt werden, denn nur in diesen Studiengängen wird das Arbeitsfeld Schule derzeit – wenn auch noch unzureichend und je nach Hochschule in sehr unterschiedlicher Intensität – in der Ausbildung berücksichtig wird. Eine professionsübergreifende Ausschreibung wird zudem die Konkurrenz unter den Fachkräften schüren, da es für die gleiche Arbeit unterschiedliche Tarifierungen geben wird.
Der „Handschrift“ des Erlasses entnehmen wir, dass Fachkräfte aus den Ziel-/Fachgruppen nicht an der Erarbeitung beteiligt waren. Deshalb plädieren wir erneut dafür,
- die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung von pädagogischen Mitarbeitern*innen im Ministerium so zu verändern, dass sich auch Fachkräfte für Schulsozialarbeit bzw. aus der Schuleingangsphase hierauf bewerben und ihre Erfahrung und Expertise in die Entwicklungsprozesse ihrer Arbeitsfelder direkt einbringen können.
- eine Landesfachstelle Schulsozialarbeit einzurichten und mit erfahrenen Fachkräften aus dem Arbeitsfeld zu besetzen, die u.a. landesweit grundlegende Informationen an Politiker, Schulleitungen, Eltern- und Schüler*innen-Verbände etc. vermitteln und somit einen Beitrag zur Arbeitsfeldentwicklung leisten können.
Für einen konstruktiven Dialog stehen wir Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung und würden uns über einen zeitnahen, fachlichen Austausch sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Foltin