Auf Einladung des Kooperationsverbundes Schulsozialarbeit trafen sich Akteure im Dietrich-Bonhoeffer-Haus in Berlin. Die LAG Schulsozialarbeit NRW wurde durch Wolfgang Foltin und Sabine Schmitz vertreten.
Zu Beginn fasste Larissa Meinunger, Vertreterin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., den aktuellen Diskurs zur gesetzlichen Verankerung von Schulsozialarbeit zusammen.
Nach einer Diskussion wurden 2 weitere Referate gehört, zuerst Frau Prof. em. Dr. Wilma Aden-Grossmann zum Thema Notwendigkeiten struktureller Absicherung von Schulsozialarbeit aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive und abschließend Herr Prof. em. Peter-Christian Kunkel über die Möglichkeiten der rechtlichen Absicherung von Schulsozialarbeit.
Frau Prof. em. Dr. Wilma Aden-Grossmanns Fazit: Schulsozialarbeit muss in ein professionelles Netzwerk und nicht alleine in Schule eingebunden sein, Schulsozialarbeit braucht politischen Rückhalt, eine auf Dauer gesicherte Finanzierung, einen angemessenen Personalschlüssel (1:150) und eine verbindliche Konzeption.
Herr Prof. em. Peter-Christian Kunkel führte in seinem Vortrag zum einen die geltende Rechtslage auf und ging dann über die Probleme (u.a. Gewährleistungspflicht und Rechtsanspruch auf Schulsozialarbeit) zu den Fragestellungen hin: Warum brauchen wir eine neue Rechtsgrundlage? Warum lassen wir es nicht so? Wenn wir ein Update brauchen, wie soll das aussehen?
Der Wunsch nach einer gesetzlichen Verankerung ist bei den anwesenden Akteuren unbestritten. Die Gelingensbedingungen sind dagegen nicht so einfach umzusetzen. Im SGB VIII gibt es keinen Passus der Schulsozialarbeit konkret beschreibt, in den Schulgesetzen der Länder finden sich überall Hinweise. Ein neues Gesetz, indem nicht nur eine rechtliche Positionierung, sondern auch eine inhaltliche Klärung beschrieben wird, wäre ein Ziel, evt. auch in gemeinsamer Trägerschaft von Jugendhilfe und Schule.
Über den weiteren Verlauf, die Diskussionen und mehr, werden wir berichten!