Am 16.3.2023 haben wir einen mitgliederinternen Gesprächsabend durchgeführt. Prof. Reichold (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Eberhard Karls Universität Tübingen) präsentierte das Ergänzungsgutachten zur Tarifierung von Schulsozialarbeit im kommunalen Bereich. Dieses Gutachten ergänzt das bereits für die Landesbediensteten Schulsozialarbeiter:innen erstellte Gutachten zur Tarifierung.
Das Ergebnis im Ergänzungsgutachten von Prof. Reichold zur Tarifierung der Schulsozialarbeit (Kommunale Trägerschaft) ist eindeutig:
Die Schulsozialarbeit muss mindestens in S17 SuE TVöD eingestuft werden!
Es lässt sich aufgrund des Gutachtens festhalten, dass die Erfordernisse der ,,besonderen Schwierigkeit und Bedeutung“ im Sinne von S 17 Nr. 6 TVöD SuE zu bejahen sind.